Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU). Demnach sind wesentliche Elemente des EU-Chemikalienrechts, wie die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung, in der Schweiz nicht anwendbar. Dennoch verweist das Schweizer Chemikalienrecht vielfach auf Bestimmungen im EU-Rechtsraum. Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen und geben Hinweise, was Schweizer Hersteller und Händler dabei beachten sollten. Teil II: die sogenannten SVHCs.

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