Am 2. März 2026 wurde im Amtsblatt der EU die neue Detergenzien-Verordnung veröffentlicht. Sie wird ab September 2029 die bisherige Verordnung (EG) Nr. 648/2004 komplett ersetzen. Nebst erweiterten Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit wird ein digitaler Produktpass eingeführt, und Detergenzien, denen Mikroorganismen zugesetzt worden sind, werden neu detailliert geregelt.
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