Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich vier weitere Stoffe zur Aufnahme in den Anhang XIV der EU-REACH-Verordnung empfohlen. Falls die zuständigen EU-Gremien dieser Initiative folgen, würden Herstellung, Einfuhr und Verwendung dieser Stoffe (auch als Bestandteile in Gemischen) im Grundsatz verboten. Nur mit behördlicher Bewilligung wäre die weitere Verwendung möglich.

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