In der EU gelten bereits seit dem Jahr 2023 vier neue CLP-Gefahrenklassen. Für bestimmte Fälle ist die Übergangsfrist abgelaufen; d.h. die neuen Einstufungen und Kennzeichnungen müssen angewendet werden. Trotz Harmonisierung gelten in der Schweiz nicht genau dieselben Regeln wie in der EU. Wir zeigen Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.

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