Das Chemikalienrecht in der Schweiz gilt als weitgehend harmonisiert mit den Regeln in der EU. Die Entwicklung und Anwendung der relevanten Gesetze erfolgt jedoch autonom. Dies ist auch beim UFI (Unique Formula Identificator bzw. eindeutiger Rezepturidentifikator) der Fall. Die Schweizer Regelungen sind ähnlich wie in der EU, aber nicht völlig identisch.

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