Die EU hat bereits im Jahr 2023 Beschränkungen für die Herstellung und den Vertrieb von Mikroplastik in Kraft gesetzt. Durch den Eintrag 78 im Anhang XVII der REACH-Verordnung wurde ein weitgehendes Verbot von synthetischen Polymermikropartikeln erlassen. Die Schweiz zog nach und passte im Herbst 2025 den Anhang 2.9 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung an. Erste Anforderungen müssen schon seit dem April 2026 befolgt werden, andere haben längere Fristen.

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Kategorien: EU, Mikroplastik / SPM, Schweiz